Einige historische Häuser in der Altstadt von Marburg
© iStock/Frank Wagner
Erste Schritte

Erste Schritte

Wer Denkmalschutz und Energiesparen zusammenbringen will, muss zunächst seine Immobilien vom Fundament bis unter das Dach kennenlernen.  

Die Sanierung oder Modernisierung von Bestandsgebäuden braucht Zeit. Setzen Sie sich bei der Entwicklung von Konzepten intensiv mit dem Gebäude auseinander. Lernen Sie dabei das Gebäude und Ihre Ressourcen dafür kennen. Die Broschüre „Energetische Ertüchtigung am Baudenkmal“ bietet Ihnen einen informativen Einstieg in dieses Thema. Unsicherheit im Umgang mit Ihrem Gebäude können Ihnen auch Expertinnen und Experten nehmen, an die Sie sich wenden können. Was in einem alten Gebäude alles möglich ist, sollte vorher geklärt sein. Nutzen Sie hierfür unsere Checkliste ...

    1. Relevante Unterlagen zusammenstellen

    Zu solchen Unterlagen gehören 

    • Pläne 
    • Grundrisse 
    • Schnitte 
    • Fotos
    • Verbrauchsabrechnungen für Strom, Heizung, Wasser und anderen Kosten 

    Interessant sind auch Dokumente, Angebote und Rechnungen zu bereits erfolgten Maßnahmen - etwa, wenn Sie bereits ein Dachfenster ausgetauscht haben. Vielleicht gibt es auch einen Energieausweis. Die Unterlagen können wichtig sein, wenn Sie Beratende hinzuziehen, Förderung beantragen oder für die Kommunikation mit den Denkmalbehörden.

    2. Stärken, Schwächen und Wünsche auflisten

    Am Anfang einer Modernisierung steht oft der Wunsch nach Veränderung - etwa reparaturbedürftige Fenster, hohe Energierechnungen oder ein undichtes Dach. Sammeln Sie Fakten, die eine Entscheidung, welche Baumaßnahmen dringend erforderlich und welche „nice to have“ sind, ermöglichen. Diese Liste muss nicht abschließend sein. Oft verschieben sich Prioritäten oder werden ergänzt, wenn Sie Fachhilfe durch Handwerksbetriebe oder denkmalerfahrene Architektinnen und Architekten in Anspruch nehmen. 

    Jetzt schon an später denken

    Denken Sie auch an den barrierefreien, altersgerechten Umbau. Hier können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Auch ohne konkrete Pflegesituation ist es sinnvoll, ein barrierearmes Wohnumfeld für jedes Alter mitzudenken. 

    3. Erstberatung in Anspruch nehmen

    Ob Nachbarn, Bürgerinitiativen, Ämter oder Kompetenzzentren - nutzen Sie die Erfahrung anderer. Lernen Sie gemeinsam mit Beratenden Ihr Gebäude kennen. Recherchieren Sie online und direkt in Ihrer Nachbarschaft. Regionale Beratungsangebote und Netzwerke können über die Stadtverwaltung oder den Landkreis gefunden werden. Unabhängige, kompetente Beratung gibt es oft auch bei Bürgerinitiativen oder in Kompetenzzentren. Dabei werden Sie weitere Nutzungs- und Handlungsmöglichkeiten erkennen. Die Erstberatung ist in der Regel kostenneutral.

      4. Schutzstatus klären

      Stellen Sie eine Anfrage bei der Unteren Denkmalbehörde des Kreises bzw. kreisfreien Stadt. Dies ist notwendig, damit Sie wissen, wer für Sie zuständig ist. Zudem können Sie klären, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht und es sich um ein Einzeldenkmal oder den Schutzstatus innerhalb der Gesamtanlage handelt. 

      Tipp: Klären Sie auch, ob Ihr Altbau eine zusätzliche Bestätigung sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz gemäß Paragraf 105 Gebäudeenergiegesetz (GEG) von der Gemeinde bestätigt bekommt, denn damit können KfW-Förderprogramme in Anspruch genommen werden. 

      DenkxWeb Karte Baudenkmäler

      DenkxWeb 4.0

      Erste Auskunft geben Ihnen die Bände der Denkmaltopographien Hessen und die Datenbank der Kulturdenkmäler in Hessen, die jedoch noch nicht ganz vollständig sind. Die Datenbank DenkxWeb ist ein Angebot des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen .

      DenkxWeb

      5. Profis beauftragen und Gesamtkonzept erstellen

      Die Architektin im Gespräch mit zwei Handwerkern.
      © Diana Wetzestein

      Wir empfehlen Ihnen, Profis zu Rate zu ziehen. Zu diesen gehören: 

      • Spezialisierte Handwerksbetriebe: Es gibt eine Reihe versierter Handwerksbetriebe, die für Ihre Gewerke energetisch vorteilhafte Lösungen finden. Bei der Suche helfen Handwerkskammern oder die oben unter „Erstberatung“ aufgeführten Institutionen.  
      • Architektinnen und Architekten mit Spezialisierung auf Denkmalschutz: Sie findet man gut über eine Internetrecherche, Architektenkammern oder bei den unter „Erstberatung“ aufgeführten Institutionen.  
      • Energieberaterinnen und Energieberater für Baudenkmäler: Zertifizierte Energieberater nennt man offiziell auch Energie-Effizienz-Experten. Sie werden in einer bundesweiten Liste geführt. Expertinnen und Experten mit Zusatzqualifikation "für Baudenkmal" lassen sich online recherchieren. Auch hier helfen wir Ihnen weiter.

      Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für Baudenkmäler

      Energie-Effizienz-Expertinnen und -Experten beraten fachgerecht, unabhängig und neutral. Sie können Einsparpotenziale im Gebäude identifizieren, Sanierungsmaßnahmen planen, zu passenden Fördermitteln beraten und diese beantragen. Weil der Staat energieeffiziente Sanierungen stark bezuschusst, will er auch seine Förderung sachgerecht eingesetzt wissen. Deswegen ist die Beanspruchung einzelner Förderprogramme an die Beauftragung von Energie-Effizienz-Expertinnen und -Experten gekoppelt. Soll das KfW-Förderprogramm „Effizienzhaus Denkmal“ beantragt werden, brauchen Sie eine Expertin oder einen Experten mit der Zusatzqualifikation „für Baudenkmale“.

      Auf der Suche nach Energieberatern "für Baudenkmal" hilft Ihnen die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege GmbH (WTA) mit ihrem Online-Suchformular oder die Seite der Energie-Effizienz-Experten (hier nach Postleitzahleneingabe rechts im Filter unten die Option "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Denkmal" auswählen)-

      6. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

      Zeit, Ressourcen, Geld - es gibt viele Gründe, nicht alle Sanierungsmaßnahmen auf einen Schlag zu realisieren. Das müssen Sie auch nicht. Um staatliche Förderung zu erhalten, können Ihnen zertifizierte Energieberaterinnen und -berater einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen: Hierbei werden das Gebäude insgesamt energetisch bewertet und Sanierungsschritte aufeinander abgestimmt. Weil diese Vorgehensweise besonders erfolgsversprechend ist, fördert der Staat die Erstellung des Plans zusätzlich zur Förderung der darin enthaltenen Maßnahmen. 

      Tipp: Der oder die Energieberater oder -beraterin kann auch die Ausführung der Maßnahmen überwachen.

      7. Kosten und Fördermöglichkeiten zusammenstellen

      Kalkulieren Sie Ihre Kosten möglichst genau und nutzen Sie öffentliche Förderprogramme. Sie erhalten gesellschaftlich wertvolle Bausubstanz, das unterstützt der Staat besonders. Haben Sie eine Expertin oder einen Experten engagiert, kann er die Aufgabe übernehmen. Zum Kostenblock gehören:

      • Planungskosten: Energieberater, Architekt, Ingenieur
      • Baukosten: Handwerker
      • Finanzierungskosten: Kreditinstitut
      • Gebühren: Stadt, Bauamt

      Den Ausgaben stehen Eigenkapital und staatliche Förderung gegenüber: 

      • Eigenleistungen: Alles, was selbst gemacht werden kann, muss nicht bezahlt werden. Hier ist zudem eine Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. 
      • Eigenkapital: Es senkt die Darlehenshöhe und damit die Finanzierungskosten
      • Staatliche Förderung: Aktuelle Förderprogramme des Bundes vergibt die KfW Bank und das BAFA. Hinzu kommen Förderprogramme auf Landes- und Kommunalebene.  
      • Steuern: Bauliche Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden können steuerlich geltend gemacht werden.

      Selten lassen sich energetische Maßnahmen ohne Privatkredit finanzieren. Hier empfehlen wir Ihnen, sich mehrere Angebote einzuholen.  

      LEA-Fördermittelauskunft

      Die Datenbank informiert über Bundes-, Landes- und Kommunalförderung, weist steuerliche Förderung aus und zeigt auch an, ob einzelne Programme kombiniert (kumuliert) werden dürfen.  

      LEA-Fördermittelauskunft

      8. Einleiten der Maßnahmen und Baubegleitung

      Jetzt geht es los. Hierbei kann Ihnen ein Architekturbüro oder die Energieberatung helfen. Wichtig: Beginnen Sie die Maßnahmen erst nach denkmalschutzrechtlicher Genehmigung und Zuschussbewilligung. Wir wünschen viel Erfolg!