Kommunalrichtlinie: Häuserfront eines öffentlichen Gebäudes
© LEA Hessen
Kommunalrichtlinie Energie

Mit der hessischen Kommunalrichtlinie Energieeffizienzmaßnahmen realisieren

Energiewende aktiv mitgestalten!

Die Landesregierung unterstützt hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen dabei, Maßnahmen umzusetzen, die den Klimaschutz und die Energiewende vorantreiben.

Die frühzeitige Erreichung der Klimaschutzziele ist dringender denn je. Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass der Endenergieverbrauch von Strom und Wärme mehr und mehr aus erneuerbaren Energiequellen besteht. Außerdem sollen diese Maßnahmen die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand anheben.

Mit dem Förderangebot des Landes werden die hessischen Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen die Kommunen ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Umwelt- und Klimaschutz

Reduzierung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen

Senkung der Betriebskosten

höhere Energieeffizienz, schnelle Amortisierung der Investition

Professionelle Unterstützung

die LEA unterstützt Sie tatkräftig, unabhängig und kostenfrei

Wer wird gefördert?

Alle hessischen Kommunen sind förderfähig

Gefördert werden alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie private Träger in kommunalersetzender Funktion. Der Antrag für kommunalersetzende Träger muss über die Kommunen erfolgen und die Förderung wird über die Kommune an die Träger weitergeleitet.

„Die Förderung der Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen unterstützt Kommunen dabei, Maßnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen.“

Porträt von Friedrich Horn, Klimaschutzmanager der Stadt Kronberg, im Freien vor einem Gebäude.
Friedrich HornKlimaschutzmanager der Stadt Kronberg

Was wird gefördert?

Der Großteil der förderfähigen Maßnahmen bezieht sich auf energieeffiziente bauliche Maßnahmen.

Hauptsächlich werden energieeffiziente Gebäudemodernisierungen gefördert, aber auch hocheffiziente Neubauprojekte und Ersatzneubauten sind förderfähig.

Kommunalrichtlinie: Modernisierung eines Wohnhauses
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Modernisierung

bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 25.000 EURO

Kommunalrichtlinie: Neubau eines Wohnhauses
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Neubau

bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 500.000 EURO

Kommunalrichtlinie: Einzelmaßnahmen, Heizungsanlage
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Einzelmaßnahmen

bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 25.000 EURO

Förderfähig sind hierbei unter anderem:

  • Batteriespeicher (z.B. für bestehende Photovoltaikanlagen)
  • Erhöhter Kostenrichtwert für nachwachsende Dämmstoffe
  • Umbauten/Umrüstungen bestehender Anlagen auf energieeffizientere Modelle (z. B. Einbau von Wärmespeichern zur Bereitstellung von Heizwärme, Ersatz von Beleuchtungsanlagen durch hocheffiziente LED-Anlagen)

Höhe der Förderung

Sonderförderungspotenzial: Klima-Kommune

Mitgliedskommunen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 10 %.

Klima-Kommunen

Hat sich die antragstellende Kommune im Rahmen des Bündnisses Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen zur Einführung und Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet, kann eine Förderung von zusätzlich 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Voraussetzungen der Förderung

Die Anforderungen für eine erfolgreiche Förderung sehen Sie hier aufgelistet:

  • Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
  • Pro Gebäude / Trakt ist ein Förderantrag zu stellen
  • die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen beachtet werden.
  • Zweckbindungsfrist (wird nach Teil II Modernisierung und Teil III Neubau KOMMUNALRICHTLINIE gefördert, muss die geförderte Maßnahme noch für mindestens 25 Jahre nach Abschluss der Fördermaßnahmen öffentlich genutzt werden)
  • Einhaltung der jeweiligen geltenden Vergabebestimmungen

Was ist jetzt zu tun?

Wir beraten Sie und klären gemeinsam den Handlungsbedarf für Ihre Kommune. In den meisten Fällen beginnen wir mit einer sogenannten Vorfeldberatung.

LED Straßenbeleuchtung: Zwei Personen an einem Schreibtisch zeigen auf einen Computerbildschirm mit einer Straßenkarte.
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Kostenfreie Beratung durch uns

Profitieren Sie von unserer zielgerichteten Beratungs- und Planungsunterstützung zu Ihrem Vorhaben sowie der gesamten Antragsstellung. Vereinbaren Sie gerne eine Beratung über unser Kontaktformular.

Kommunalrichtlinie: Planungsunterstützung, Ansicht eines Computerbildschirms
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Planungsunterstützung

Das Land Hessen stellt für Sie eine Kostenberechnungstabelle zusammen, mit der Sie in kürzester Zeit Ihren Förderbetrag errechnen können.

Gefördert werden auch Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern (Merkblatt nach Teil IV Nr. 1).

Wir von der LEA unterstützen Sie bei dem gesamten Planungs- und Antragsprozess – zielgerichtet, unabhängig und kostenfrei.

Jetzt Beratung vereinbaren!

Kontakt

Esther Schwöbel

Esther Schwöbel