Welche Förderungen kann ich beantragen und wo?
Generell stellen die EEG-Einspeisevergütung und Stromabnahmegarantie über die Laufzeit von 20 Jahren eine direkte Förderung des Bundes dar. Zudem sind seit 2023 einige Regelungen in Kraft getreten, welche deutliche steuerliche Vorteile und bürokratische Vereinfachungen für die BürgerInnen bewirken!
Kurz gesagt: Sie sparen seit 2023 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation der gesamten PV-Anlage. Sie müssen Ihren produzierten Strom nicht mehr versteuern und haben keinen zusätzlichen Aufwand bei Ihrer Einkommenssteuererklärung!
Darüber hinaus gibt es derzeit keine weitere Förderung (wie z.B. Einmalzahlungen) auf Landes- oder Bundesebene für PV-Anlagen, da diese ohnehin schon rentabel betrieben werden können.
Es kann allerdings sein, dass Ihr Landkreis, Stadt oder Netzbetreiber eine Förderung bereithält (2023: z.B. Wiesbaden, Marburg oder die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH). Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Gemeinde, ihrem Energieversoger (z.B. Stadtwerke) und werfen Sie zusätzlich einen Blick in unsere Förderdatenbank: lea.foerdermittelauskunft.de
Für Solarthermie
gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung mit bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich erhalten Immobilienbesitzende einen Bonus von 10 Prozent bei Tausch einer alten Ölheizung oder 20 Jahre alten Gasheizung (Stand Januar 2023).